Grazer Altstadtschutz: Kommissionsprinzip sichern – ASVK nicht aushöhlen Kammer der Ziviltechniker:innen fordert: Wesentliche Eingriffe in die Grazer Altstadt müssen weiterhin kommissionell geprüft werden
Im Zuge der von der Steiermärkischen Landesregierung angekündigten Deregulierung sollen auch die gesetzlichen Regelungen zum Grazer Altstadtschutz geändert werden. Die Kammer der Ziviltechniker:innen fordert, die Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK) als interdisziplinäres Sachverständigengremium zu erhalten und ihre Zuständigkeit für wesentliche Eingriffe verbindlich zu sichern. Ein konkreter Gesetzesentwurf der Landesregierung liegt der ZT Kammer bislang nicht vor. Sie unterstützt die Weiterentwicklung der Verfahren; andere Regelungen wie Einzelgutachten können bei klar abgegrenzten, geringfügigen Maßnahmen eine sinnvolle Ergänzung sein.
Zur Presseinformation der Kammer der Ziviltechniker:innen vom 14.10.2026
Zum gemeinsamen Positionspapier der Kammer der Ziviltechniker:innen, der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz und der Fakultät für Architektur der Technischen Universität Graz

