Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen des Bundes mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite sued.zt.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Zur Darstellung zeitbasierter Medien wie Videoinhalte nutzen wir YouTube, dessen automatische Untertitelfunktion genutzt werden kann. Die Darstellung beschreibende Textalternativen, Audiobeschreibungen oder Wiedergaben in Gebärdensprache sind für Videos nicht vorhanden.
Vereinzelt befinden sich auf der Website unmittelbar benachbarte Links, die zur selben Zieladresse führen. Das kann bei der Nutzung von Screenreadern zu Wiederholungen führen und die Tastatur-Navigation erschweren. Wir arbeiten an der Zusammenführung benachbarter Link-Elemente (zB. Bild und Text) zur Vermeidung solcher redundanter Links.
Wir haben übergeordnete, themenbezogene Menüpunkte vorgesehen, die Inhalte der Unterseiten beschreiben sollen und haben die Inhalte – soweit sinnvoll - alphabetisch angeordnet, sodass die Orientierung auf der Website erleichtert wird. Wir sind nichtsdestotrotz laufend dabei, die Navigierbarkeit der Website zu verbessern und die Orientierung für alle Nutzer zu erleichtern.
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Microsoft Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Soweit ältere Dokumente überarbeitet/aktualisiert werden, planen wir die Erstellung barrierefreier Dokumente nach WCAG 2.1 und der PDF/UA-Konformität. Die Umstellung der Vielzahl an alten Dokumenten in ein vollumfänglich barrierefreies ist sehr zeitaufwendig und kann im Falle sehr umfangreicher Dokumente außer Verhältnis stehen. Daher teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage nach Möglichkeit barrierefrei auf.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Die Zurverfügungstellung von beschreibenden Textalternativen oder Audiobeschreibungen für Youtube-Videos oder Wiedergaben in Gebärdensprache stellt unserer Ansicht nach eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar, insbesondere weil diese im Regelfall über die Plattform Youtube veröffentlicht werden.
Alternativtexte für bestehende Bildinhalte: Aufgrund des erheblichen Umfangs von ca. 5.000 bis 7.500 Bildern, die vor dem 5. Oktober 2026 auf unserer Website veröffentlicht wurden, wäre die nachträgliche Erstellung qualitativ hochwertiger, manuell verfasster Alternativtexte mit einem unverhältnismäßigen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand verbunden. Von einer vollständigen nachträglichen Überarbeitung dieser Bestandsbilder wird daher gemäß § 2 Abs 3 lit j WZG im Sinne der Ausnahmeregelung wegen unverhältnismäßiger Belastung abgesehen. Unser Vorgehen ab 5. Oktober 2026: Alle künftig neu veröffentlichten Bilder und grafischen Elemente werden systematisch mit qualitativ hochwertigen, manuell erstellten Alternativtexten (Alt-Attributen) versehen. Dadurch stellen wir eine kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit für Nutzer:innen von Screenreadern sicher. Barrierefreie Informationen auf Anfrage: Wenn Sie Informationen zu einem bestimmten älteren Bild oder grafischen Inhalt benötigen, die aufgrund eines fehlenden Alternativtextes nicht zugänglich sind, wenden Sie sich bitte per E-Mail an office@ztkammer.at oder telefonisch unter 0316/82 63 44 an uns. Wir stellen Ihnen die gewünschten Informationen kurzfristig in einem zugänglichen Format zur Verfügung.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Nicht barrierefreie Inhalte, die von Dritten bereitgestellt wurden, wzB. Fotos zu Veranstaltungen, Präsentationen, Projektberichte, die nicht im Einflussbereich der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten liegen, sind gemäß § 2 Abs 3 lit e WZG ausgenommen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 2. Oktober 2026 erstellt und überprüft.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Plattform werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren!
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@ztkammer.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch die Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

