Die EU-Wiederherstellungsverordnung - von Zielkonflikten zur Umsetzung

Termin: 17. November 2026

Ort: Wien

Die EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2050 geschädigte Ökosysteme umfassend zu restaurieren. Mit der Ausarbeitung der nationalen Wiederherstellungspläne bis 2026/2027 tritt die Umsetzung nun in eine entscheidende Phase. Während die fachlichen Grundlagen weitgehend vorhanden sind, zeigt sich zunehmend, dass die Herausforderungen weniger technischer Natur sind als vielmehr in der sektorübergreifenden Abstimmung, der Flächenverfügbarkeit und der institutionellen Umsetzung liegen. Insbesondere in Flussräumen treffen unterschiedliche Nutzungsansprüche – Hochwasserschutz, Energieproduktion, Landwirtschaft und Naturschutz – unmittelbar aufeinander.

Anmeldungen: Das Detailprogramm finden Sie demnächst auf der Website des ÖWAV. Anmeldungen sind aber jetzt schon möglich! Online-Anmeldung