VO über Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems (Fertigung von Netto-Null-Technologien), Änderungen des NZIA
Das Bundesministerium für Justiz informiert in einem Rundschreiben über die Verordnung (EU) 2024/1735. Diese Verordnung enthält Vorgaben für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems im Rahmen der Fertigung von Netto-Null-Technologien und ändert die Verordnung (EU) 2018/1724 („Netto-Null-Industrie-Verordnung“ bzw. „Net-Zero Industry Act“ - NZIA). Des Weiteren werden neue vergaberechtliche Verpflichtungen vorgestellt, die seit dem 29. Juni 2024 für Aufträge und Konzessionen gelten, die Netto-Null-Technologien umfassen.
Die sondervergaberechtlichen Bestimmungen sind auf Vergabeverfahren und Konzessionsvergabeverfahren im Oberschwellenbereich anzuwenden, sowohl im Anwendungsbereich des BVergG 2018 als auch des BVergGKonz 2018. Sie gelten bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen und -konzessionen, sofern eine der genannten Netto-Null-Technologien Bestandteil des Auftrages oder der Konzession ist oder wenn ein Bauauftrag bzw. eine Baukonzession eine der genannten Technologien umfasst.
Details dazu finden Sie im Rundschreiben BMJ vom 09.08.2024.

