Umsatzmeldeformular 2025

Foto: jannoon028/Fotolia

Um für das Jahr 2025 die Berechnung der Kammerumlage nach dem jeweiligen Umsatz des einzelnen Mitglieds aus einer Ziviltechniker:innentätigkeit bzw. dem Gesamtumsatz der ZT-Gesellschaft vornehmen zu können, werden Ihre Umsatzdaten des Jahres 2023 benötigt.

Für die Kammerumlagenberechnung im Jahr 2025 werden als Basis herangezogen:
a) Gesamtumsatz als Einzelziviltechniker bzw. Einzelziviltechnikerin sowie
b) Gesamtumsatz der ZT-Gesellschaft/interdisziplinäre Gesellschaft mit ZT
entsprechend der bis 31.10.2024 vorzulegenden Umsatzerklärung.

Bitte übermitteln Sie das/die ausgefüllte/n Formular/e ausschließlich an die ZT Kammer für Steiermark und Kärnten, Schönaugasse 7, 8010 Graz.

Umsatzmeldeformular-Einzelmitglieder (pdf)
Umsatzmeldeformular-ZT-Gesellschaften (pdf)
Online-Eingabe

Neu ab diesem Jahr:
Zugang zum Umsatzmeldeformular erhalten Sie nur mehr mit Ihren österreichweiten Single-Sign-On Anmeldedaten für die Dienste der Länderkammer und Bundeskammer.

Für Fragen steht Ihnen Frau Daniela Mitteregger, daniela.mitteregger@ztkammer.at oder telefonisch unter 0316 / 82 63 44 - 23, zur Verfügung.