Österreichischer Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit

Das Wirtschaftsministerium lobt den neunten „Österreichischen Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit“ aus. Einreichfähig sind Projekte in Österreich, die sich erstmals für den Staatspreis bewerben und zwischen 2023 und April 2026 fertiggestellt wurden. Besonderes Augenmerk wird auf Einreichungen zu Bestandsentwicklung, Sanierung, kreislauffähigem Bauen und Quartiersentwicklung gelegt. Neubauten sind nicht von einer Einreichung ausgeschlossen, müssen jedoch die Ausschreibungsziele besonders umfassend belegen. Gebäude mit fossilen Wärmesystemen und damit Energieträgern wie Erdgas bzw. festen und flüssigen fossilen Brennstoffen sind im Sinne der Dekarbonisierung und Energiewende von einer Auszeichnung ausgeschlossen. Bewerben können sich Bauherr:innen, die verantwortlichen Architekt:innen sowie die energietechnischen Planungsbüros des jeweils eingereichten Bauwerks.
Einreichungen sind bis 5. Juni 2026 (12.00 Uhr) möglich.

